1. Geltungsbereiche
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Abwicklung von Seminaren und Lehrgängen in den eigenen Schulungsräumen des GBH Hauck GmbH (GBH), den externen Verkehrsraum, Ände-rungen gelten nur insoweit, als dass diese schriftlich vereinbart sind. Nicht betroffen sind einzelne vertragliche Regelungen aus den Werken der externen Dienstleistung für die Gefahrgutüberwachung (EU-Sicherheitsberater), Arbeitsschutz (Fachkräfte für Arbeitssicherheit), und Betriebsmedizin (Betriebsarzt), sowie Einzelberatungen aus vorgenannten Bereichen, die einer separaten Vereinbarung unterliegen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht insbesondere den Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsregister.
2. Anmeldung
a) Sie können sich schriftlich, telefonisch, per FAX oder über das Internet bei uns anmelden. Sie erhalten umgehend eine Anmeldebestätigung. Der Teilnehmer verpflichtet sich mit der Anmeldung zum Be-such der Veranstaltung. Die Teilnehmerzahl für unsere Seminare ist begrenzt, daher berücksichtigen wir die Anmeldung in der Reihenfolge ihres Eingangs.
b) Der Vertrag zwischen den/dem Teilnehmer(n) und dem GBH kommt unter Anerkennung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Zusendung unserer Anmeldebestätigung zustande.
c) Zur Teilnahme berechtigt sind solche Personen, die die Teilnahmegebühr entrichtet haben.
d) Soweit das GBH im Auftrag des Teilnehmers eine Zimmerreservierung vornimmt, ist diese für den Teilnehmer verbindlich. Das GBH ist nur Vermittler. Änderungen bzw. Stornierungen sind vom Teilneh-mer selbst vorzunehmen. Sollte der Vermieter daraus Kosten geltend machen, trägt diese der Teilnehmer.
e) Sofern ein Teilnehmer in den praktischen Veranstaltungen der BKrFQ-Ausbildung mit einem fremden Fahrzeug teilnimmt, muss vor der Veranstaltung eine schriftliche Einverständniserklärung des Fahr-zeughalters nachgewiesen werden. Liegt eine solche Bestätigung nicht vor, ist eine Teilnahme nicht gestattet. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht nicht.
3. Legitimationsnachweis
Für alle Veranstaltungen ist ein Legitimationsnachweis in Form eines amtlichen Ausweisdokumentes mitzubringen. Für Veranstaltungen, die der Fortbildung dienen, ist der letzte gültige Ausbildungsnachweis mitzubringen. Für den Ausbildungsgang BKrFQ-Weiterbildung ist die jeweils für das Fahrzeug gültige Fahrerlaubnis mitzubringen und vor der Veranstaltung vorzulegen.
4. Zahlungsbedingungen
a) Die jeweils gültigen Teilnahmegebühren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Veranstaltungsprogramm oder unseren Anmeldeformulare. Die Gebühren sind nach Rechnungserhalt innerhalb 14 Tage unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto der Volksbank Kur-Rheinpfalz eG, IBAN: DE33 5479 0000 0001 2705 91, BIC: GENODE61SPE, zu überweisen. Das GBH behält sich vor, bei Veranstaltungen eine Barzahlung als Teilnahmevoraussetzung vorzuschreiben. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (Ausnahme gem. § 4 Nr. 21 UstG sind ge-sondert gekennzeichnet). Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
b) Der Rechnungsbetrag beinhaltet die Kosten für die Veranstaltungsteilnahme und ggf. zzgl. einer IHK-Prüfungsgebühr, Kosten für Lehrmaterial und Pausenverpflegung. Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgebaut werden, mit der Folge, dass jeder Teilnehmer nur einen Teil der Veranstaltung besucht. Eine Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich aus-gewiesen, nicht möglich. Die Teilnahme beinhaltet keine Hotel- oder Übernachtungskosten; diese sind vom Teilnehmer selbst zu tragen
c) Qualifikationsnachweise und die Teilnahmebescheinigungen die nachweislich durch das GBH ausgestellt wurde und aus Gründen des Verlustes oder ähnlichem durch das GBH neu ausgestellt werden müssen, bedürfen des schriftlichen Antrages auf Neuausstellung. Das GBH behält sich vor in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 30,-- € zu berechnen.
5. Zahlungsbedingungen des GBH:
Das GBH zahlt soweit nichts anderes vereinbart worden ist, den Kaufpreis innerhalb 30 Tage, gerechnet ab Rechnungserhalt.
6. Allgemeine Geschäftsbedingungen / Zahlungsbedingung VR-FACTOREM (gewerbliche Kunden)
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unsere Kunden bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber den Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zu gegangen sind. Wir der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
Sämtliche Zahlungen sind mit schuldenbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACOREM GmbH, Hauptstr. 131-137, 65760 Eschborn (oder Postfach 5960, 65734 Eschborn) zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unsere Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir an die VR FACTOREM GmbH abgetreten.
Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsbedingungen abzutreten.
VR FATOREM GmbH, Postfach 5960, 65734 Eschborn
Konto bei der VR DISKONTBANK GmbH:
IBAN: DEXX50090200740XXXX00X, BIC-/ SWIFT-Code: VRDIDEFFXXX
Zur Erfüllung unseres Factoring-Vertrages (Abtretung unserer Forderungen und Übergabe des Debitorenmanagements) werden wir folgen Daten an das Finanzinstitut VR FACTOREM weiterleiten.
- Name und Anschrift des Debitors
- Daten unserer Forderung gegenüber unseren Debitoren (insbesondere Bruttobetrag und Fälligkeitsdatum)
- Ggf. Namen von Ansprechpartner und Kontaktdaten unserer Debitoren (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) in deren Hause zur Abstimmung der Debitorenbuchhaltung
Die VR FACTOREM wird die Firmendaten an Auskunfteien und Warenkreditversicherer weitergeben sowie an Auftragsverarbeiter (IT Datenverarbeitung, Druckdienstleister).
Die weiteren Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der „Aufklärung Datenschutz“ der VR FACTOREM GmbH, die Sie online unter http://www.vr-factorem.de/datenschutz-vrf einsehen können.
Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Gerichtstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.
Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden sofort fällig.
Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehal-tungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgelegt.
Für Warenlieferung gilt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im Rahmen des ordnungs-gemäßen Geschäftsgang berechtigt, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Der Kunde darf die Vorbehaltsware jedoch nicht verpfänden oder Sicherungshalber übereignen. Die Entgeltforderung des Kun-den gegen seine Abnehmer aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware sowie diejenigen Forderungen des Kunden bezüglich der Vorbehaltsware, die aus einem sonstigen Rechtsgrund (auch gegen Drit-te) entstehen, tritt uns der Kunde bereits jetzt sicherungshalber ab.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wir immer für uns vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen Sachen verarbeitet wird, die uns nicht gehören, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware ( Rechnungsbeträge inklusive Umsatzsteuer) zu den anderen verbundenen oder vermischten im Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung.
Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, überträgt uns der Kunde anteilsmäßiges Miteigentum an dieser Sache. Wir nehmen die Übertragung an. Das so entstandene Miteigentum an einer Sache wird er Kunde für uns verwahren.
7. Durchführung
a) Der Unterricht wird entsprechend dem ausgedruckten Programminhalt durchgeführt. Das GBH behält sich Änderungen vor, sofern diese das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert.
b) Ein Anspruch auf die Unterrichtserteilung durch einen bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.
c) Besondere Bedingungen bei der BKrFQ-Ausbildung (praktische Teile Fahrsicherheitstraining und ECO-Training): Auf dem Trainingsgelände gelten sämtliche verkehrsrechtliche Regeln, insbesondere jene die der StVO. Bei Fahrten im öffentlichen Verkehrsraum ist den Regeln der StVO Folge zu leisten. Der Teilnehmer ist für die Verkehrs- und Betriebssicherheit seines Fahrzeuges selbst verantwortlich. Eine Überprüfung des Fahrzeuges durch das GBH findet nicht statt. Es besteht Anschnallpflicht. Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgen. Ein absolu-tes Alkoholverbot (0,0 Promille) und Drogenverbot gilt auch während der Veranstaltung.
Das Mitnehmen und die Teilnahme von Begleitpersonen ist nicht gestattet. Sofern der Teilnehmer mit Begleitpersonen zu der Veranstaltung anreist, ist das GBH berechtigt, den Begleitpersonen den Zutritt zum Gelände zu verweigern. Während des Kurses ist den Anweisungen der Trainer unbedingt Folge zu leisten, ein Losfahren in die jeweilige Übung darf nur nach ausdrücklicher Anweisung seitens des Trainers erfolgen. Bei Verstößen gegen diese Anweisungen oder die Regeln der StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst andere Personen oder Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, kann ein Teilnehmer vom Kurs ausgeschlossen werden, ohne dass ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht.
8. Unterrichtsmaterial
Unterrichtsunterlagen oder Teile davon dürfen ohne die schriftliche Einwilligung nicht reproduziert oder veröffentlicht werden.
9. Haftung
a) Das GBH haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitgebrachte Gegenstände. Bei vom GBH zu vertretenden Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, es wird aufgrund gesetzlicher Vorschrift zwingend gehaftet. Gegen Unfälle während des Unter-richts sind die Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des GBH versichert. Dies gilt nicht für Teilnehmer, die anderweitig gegen Unfall versichert sind.
b) Die jeweilige Veranstaltung wird nach dem derzeitigen Stand der Technik sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für weiteren Rat oder Verwertung erworbener Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
c) Besondere Bedingungen bei der BKrFQ-Ausbildung (praktische Teile Fahrsicherheitstraining und EO-Training): Das GBH haftet unbegrenzt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des GBH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des GBH beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des GBH oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des GBH beruhen. Darüber hinaus ist die Haftung des GBH ausgeschlossen. Dies gilt insbeson-dere für Nebenpflichtverletzungen, mangelnden wirtschaftlicher Erfolg. entgangenem Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegenüber dem Teilnehmer.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für zwingende Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Sicherheitstraining um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotential handelt, bei der auch bei Belastung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt eine Schädigung nicht auszuschließen ist. Der Teilnehmer nimmt daher auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Das GBH haftet nicht für Schäden, die auf Umständen beruht, die sich auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (höhere Gewalt).
GBH Hauck GmbH, Robert-Bosch-Straße 2b, 67227 Frankenthal, HRB 63739
Tel: +49 6233 37 98 30
Fax: +49 6233 37 98 311
www.gbh-hauck.de
e-Mail: info@gbh-hauck.de
10. Stornierung, Absagen
a) Es ist grundsätzlich möglich von der Veranstaltung zurückzutreten oder einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Ein Rücktritt von der Teilnahme muss schriftlich erfolgen und bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungstermin bei uns eingehen. Bei einer Abmeldung nach dieser Frist bis zum ersten Wochentag vor der Veranstaltung werden 100% der Teilnahmegebühr zur Zahlung fällig. Bei einer späteren Abmeldung, Nichterscheinen zur Veranstaltung oder vorzeitigem Beenden der Teilnahme ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten. Ein Einmaliges Umbuchen bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin wird ohne Gebühren vorgenommen, ansonsten fallen 10% Bearbeitungsgebühren an.
b) Besondere Bedingungen bei der BKrFQ-Ausbildung (praktische Teile Fahrsicherheitstraining und ECO-Training):
Einzelkunden:
Bei Stornierungen bis 5 Tage vor dem Kurstermin fallen 75% Stornogebühren an. Bei Stornierungen am Kurstag fallen 100% Stornogebühren an. Die Rücktrittserklärung bedarf der Schriftform. Anfallende Stornogebühren sind sofort nach Rechnungstellung fällig. Ein einmaliges Umbuchen bis 14Tage vor dem gebuchten Termin wird ohne Gebühren vorgenommen, ansonsten fallen 20% Bearbeitungsgebühr an. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Kurs entsteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr. Ein nicht rechtzeitiges Erscheinen steht keinem Nichterscheinen gleich.
Firmen- und Gruppenbuchung:
Bei Stornierung zwischen dem 60. und 31. Tag vor der Veranstaltung fallen 100% der Trainingsgebühr als Stornogebühr an. Dem Teilnehmer ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wert-minderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die vorgenannte Stornogebühr ist. Das GBH ist berechtigt, die Stornogebühren gegen eine bereits entrichtete Teilnahmegebühr aufzu-rechnen.
c) Das GBH behält sich vor, eine Veranstaltung aus Gründen, die es nicht selbst zu vertreten hat und es infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z.B. Erkrankung des Dozenten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl, witterungsbedingter Umstände, Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik...), zu verschieben oder abzusagen. Die Benachrichtigung der Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die in der Anmeldung angegebene Adresse. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Lehrgangsausfall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche seitens der Teilneh-mer, insbesondere Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert und im Sinne der Zweckbestimmung verarbeitet werden. Ansonsten gilt die Datenschutzgrundver-ordnung (DSGVO) der aktuellen Fassung. Diese Daten werden bei uns auf Grund gesetzlicher Bestimmungen 5 Jahre aufbewahrt.
12. Inhouse- und Exklusivtermine
Auf Wunsch führen wir auch Seminare für Ihr Unternehmen in Ihrem Hause (Inhouse-Seminare) oder in unseren Schulungsräumen durch. Voraussetzung für die Seminare außerhalb der Schulungsstelle ist, dass ein geeigneter Raum kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Geeignete Räume liegen vor, wenn sie durch die jeweils zuständige Genehmigungsbehörde des Ausbildungsganges anerkannt wurden. Für Räume, die keiner behördlichen Genehmigungspflicht unterliegen, gelten die allgemeinen gesetzlichen Anforderungen einer Arbeitsstelle. Die Bereitstellung von Räumen und Übungsgeräten zur Durchfüh-rung von Exklusivseminaren durch das GBH, ist gegen zusätzliche Bezahlung möglich. Inhouse – und Exklusivseminare bedürfen der einzelvertraglichen Regelungen mit dem GBH.
13. Sonstiges
Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen verbindlich. Erfüllungsort ist der jeweilige Veranstaltungsort. Gerichtsstand ist Speyer.
14. Sondervorschriften AZAV (Rücktritts und Kündigungsrecht)
Teilnehmer/Innen, die mit Bildungsgutscheinen nach §§77ff.SGB III gefördert werden, wird ein kostenloses Rücktrittsrecht im Teilnehmervertrag eingeräumt. Das Rücktrittsrecht wird insbesondere bei Ar-beitsaufnahme gewährt oder wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt. Ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht auch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme.
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